Antrag abgelehnt

Möglichkeit des Widerspruchs

Es kann vorkommen, dass Ihre Krankenversicherung die beantragte Maßnahme ablehnt. Dies bedeutet aber nicht, dass für Sie keine Möglichkeit einer Kur besteht. Wird die Maßnahme aus nicht nachvollziehbaren Gründen oder unbegründet abgelehnt, besteht für Sie die Möglichkeit des Widerspruchs. Die Frist, in der ein Widerspruch eingereicht werden muss, beträgt einen Monat.

weiterlesen I zurück