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Genehmigung Ihrer Krankenkasse

Um in der Fachklinik St. Marien eine 3-wöchige Kur genießen zu können, bedarf es einer Genehmigung Ihrer Krankenkasse, die auf Grundlage des ärztlichen Attestes entscheidet.

Beratungsstelle:

Die Beantragung einer stationären medizinischen Maßnahme erfolgt in der Regel über eine Beratungsstelle. Eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe finden Sie ganz einfach unter folgendem Link. Der Antrag kann aber auch direkt bei der Krankenkasse gestellt werden.

Das Gespräch in einer Beratungsstelle klärt offene Fragen und bespricht Erwartungen, Ziele, Wünsche und Motive für eine Gesundheitsmaßnahme. Beratungsstellen informieren auch über das Antragsverfahren. Liegt bereits ein ärztliches Attest vor, kann die Beratungsstelle den Antrag bei der Krankenkasse unterstützen und nach Genehmigung einen Kurplatz reservieren. Eine regionale Beratungsstelle gibt es auch in Ihrer Nähe.

 

Kur genehmigt:

Nach Erhalt des ärztlichen Attestes, geben Sie dieses bei der Krankenkasse oder Beratungsstelle ab. Per Post erhalten Sie die Bestätigung Ihrer Krankenkasse.

 

Kur abgelehnt:

Es kann vorkommen, dass Ihre Krankenversicherung die beantragte Maßnahme ablehnt. Dies bedeutet aber nicht, dass für Sie keine Möglichkeit einer Kur besteht. Wird die Maßnahme aus nicht nachvollziehbaren Gründen oder unbegründet abgelehnt, besteht für Sie die Möglichkeit des Widerspruchs. Die Frist, in der ein Widerspruch eingereicht werden muss, beträgt einen Monat.

 

Kostenträger:

Die Kosten für die stationäre medizinische Maßnahme werden von allen gesetzlichen Krankenkassen übernommen. 10€ pro Tag müssen von Ihnen als Eigenanteil getragen werden.

Grundsätzlich sehen auch die privaten Krankenversicherungen Leistungen zur Vorsorge vor. Ob ein individueller Anspruch besteht, steht in Ihren Versicherungsunterlagen.

Die Fachklinik St. Marien Wertach GmbH ist als Sanatorium anerkannt und damit beihilfefähig. Informationen und Merkblätter finden Sie unter: Bundesverwaltungsamt

 

Infos für Selbstzahler:

Selbstzahler und Privatversicherte erhalten alle Leistungen im Rahmen der stationären medizinischen Maßnahme zu einem pauschalierten Tagessatz. Die aktuellen Tagessätze erhalten Sie gerne auf Wunsch. Die Fachklinik St. Marien Wertach GmbH ist als Sanatorium anerkannt und damit beihilfefähig.

 

Info für ihren Arzt:

Drucken Sie gerne die „Informationen für Ärzte“ aus und nehmen sie diese mit zu Ihrem Arzt (s. Menü Downloads).

Machen Sie Ihren Arzt auf unseren Internetbereich „Für Fachkreise“ aufmerksam. Dort stehen alle Informationen und Downloads zur Beantragung zur Verfügung.

 

 

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