Hilfe bei der Beantragung
Ganzheitlicher Behandlungsansatz (Körper, Geist und Seele) und die Orientierung an der „therapeutischen Kette“
Überweisung von Patientinnen – Information für Ärzte
Aufgrund unserer Erfahrungen möchten wir Sie auf einige wichtige Faktoren für eine erfolgreiche Beantragung einer Mütter-Vorsorge hinweisen.
Weiterführende Hinweise auch auf der MGW-Website für Ärzte
www.muettergenesungswerk.de
Formulare für Vorsorge für Frauen in Familienverantwortung
• Musterformular (MGW)
Notwendigkeit einer stationären Aufnahme
• Die Distanz zum täglichen Umfeld „Familie“ ist für unseren therapeutischen Ansatz nötig; der Grundsatz „ambulant vor stationär“ ist daher nur eingeschränkt gültig.
• Für die Gewährung einer medizinischen Vorsorgemaßnahme für Frauen in Familienverantwortung ist nicht erforderlich, dass zunächst die ambulanten Behandlungsmöglichkeiten ausgeschöpft sein müssen (siehe Begründung zum GKV-WSG zu Nr. 15 und Nr. 28).
Begründung für eine Vorsorge für Frauen in Familienverantwortung („Mütterkur“)
• Überforderung durch familiäre Belastung (Doppelbelastung durch Familie und Beruf, Pflegetätigkeit, Schwierigkeiten in der Erziehung und/oder Partnerschaft)
• Mütter-Vorsorge arbeitet nach einem ganzheitlichen und frauenspezifischen Konzept, d. h. Körper, Geist und Seele werden ganzheitlich behandelt. Dazu Inhalte zu benennen und zu begründen ist wichtig, um die Umleitung in eine Maßnahme der Rentenversicherungsanstalten zu vermeiden.
• Das Erschöpfungssyndrom muss als Auswirkung auf das Arbeitsfeld „Familienverantwortung“ (Gereiztheit bei den Kindern, Trauer nach Verlust, Pflegetätigkeit, Erschöpfungsdepression mit Antriebslosigkeit etc.) begründet werden, nicht etwa als Stabilisierung auf die Berufstätigkeit.
Beihilfeberechtigung/Sanatorium
Unsere Klinik hat die Beihilfeberechtigung §§ 7 und 8 und 107 BHVO und Konzession nach § 30 GewO
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